Mitsegelbedingungen
Anmeldung
Die Teilnahme am Törn wird erst nach schriftlicher Bestätigung der Anmeldung verbindlich. Gleichzeitig wird jede/r TeilnehmerIn passives Mitglied bei "Petrine e.V." für das laufende Kalenderjahr.
Von den Anmeldenden oder ihren gesetzlichen VertreterInnen wird anerkannt, dass das Schiff vom Verein "Petrine e.V." satzungsgemäß allein zur Erfüllung ideeller Zwecke und nicht gewerbsmäßig
betrieben wird.
Aufenthalt an Bord
Mit der Einschiffung an Bord wird der/die Angemeldete Mitglied der Besatzung als MitseglerIn. Segelkenntnisse sind nicht Voraussetzung. Jede/r nimmt im Rahmen der eigenen Möglichkeiten an den
Arbeiten an Bord wie Segelmanöver, See- und Hafenwache, Ruder, Ausguck, Backschaft und Reinschiff teil und verpflichtet sich die Sicherheitsvorschriften einzuhalten. Das Schiff wird am Ende des
Törn von den TeilnehmernInnen gründlich gereinigt und sauber hinterlassen.
Rücktritt
Wird eine bestätigte Anmeldung zurückgezogen, so sind bis 90 Tage vor Reisebeginn 50 %, bis 60 Tage vor Reisebeginn 75 %, bis 30 Tage vor Reisebeginn 90 %, danach 100 % der Kosten fällig. Dies
gilt nicht bei der Stellung von ErsatzteilnehmernInnen. Wir empfehlen eine Reiserücktrittskostenversicherung.
Törnänderungen/-ausfall
Sollte ein Törn ausfallen, erhalten die TeilnehmerInnen die vollen Reisekosten und den Mitgliedsbeitrag zurück. Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden. Die Abgangs- bzw.
Ankunftshäfen und -zeiten können aus einem wichtigen Grund verändert werden.
Versicherung/Haftung
Für die TeilnehmerInnen und das Gepäck besteht keine Versicherung. Die TeilnehmerInnen haften für die von ihnen verursachten Schäden am Schiff, seiner Einrichtung und Ausrüstung. Außerdem obliegt
ihnen die Einhaltung der Pass- und Zollvorschriften. Wir empfehlen den Abschluss einer Freizeitunfallversicherung.
Zahlungsweise
50% der Reisekosten incl. Mitgliedsbeitrag werden nach schriftlicher Bestätigung der Buchung fällig, der Restbetrag spätestens 4 Wochen vor Antritt der Reise.